Alaska ist der nördlichste Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Amerika und mit 1.717.854 km², von denen 1,481,346 km² auf Land entfallen, auch der flächenmäßig größte. 1867 kauften die USA das Gebiet von Russland. Alaska wird auch als “Last Frontier” bezeichnet, was übersetzt “Letzte Grenze” bedeutet, da Teile Alaskas mit ihrer geografisch östlichsten Lage in den USA nahe bei Russland liegen. Die Bevölkerungszahl Alaskas ist die viertniedrigste im Durchschnitt aller Bundesstaaten Amerikas, lediglich 0,22 Prozent der Gesamtbevölkerung lebt in Alaska, das 1959 zum 49. Bundesstaat erklärt wurde.
Alaska ist sehr gut unter den wirtschaftlich erfolgreichsten Bundesstaaten positioniert. Es belegt auf der Erfolgsskala den sechsten Rang. So betrug das Bruttoinlandprodukt pro Kopf im Jahre 2006 43.748 US Dollar, während der nationale Durchschnittswert bei 37.714 US Dollar lag. Dieser überdurchschnittliche Wohlstand begründet sich in den reichen Ölvorkommen Alaskas. Viele Einwohner Alaskas sind in der Ölindustrie beschäftigt, aber auch für alle anderen Einwohner des Bundesstaats ergeben sich aus den Aktivitäten im Ölgeschäft Zusatzeinkommen. So gibt es dort den Alaska Permanent Fund, der als Stiftung die Aufsicht und Verwaltung über die Einnahmen aus dem Ölgeschäft hat sowie die Aufgabe, den jährlichen Gewinn an die Bewohner Alaskas zu gleich großen Teilen auszuschütten. Diese das Ölgeschäft betreffende Regelung ist in den USA einmalig und nur für Alaska gültig. Die erst Ende der 60er Jahre des 20. Jahrhunderts entdeckten großen Erdölvorkommen weisen Alaska eine wichtige Position auf dem Weltmarkt für Rohöl zu. Auch über Kohlevorkommen verfügt der Bundesstaat. Gold, Silber, Kupfer, Blei und Eisen werden in den Minen in den Bergen abgebaut. Neben den reichen Bodenschätzen gibt es auch ausgedehnte zusammenhängende Waldgebiete, und so ist die Holz- und Papierindustrie eine weitere wichtige Quelle des Reichtums.
Es ergeben sich somit für Ausländer, die in Alaska arbeiten wollen, zahlreiche Möglichkeiten. Zuvor muss jedoch eine Arbeitserlaubnis bei der Einwanderungsbehörde der USA eingeholt werden, die den Zuzug von Arbeitnehmern aus dem Ausland über die Erteilung der sogenannten “Green Card” regelt. Die offizielle Bezeichnung für diese zeitlich unbeschränkte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis lautet United States Permanent Resident Card. Die Beantragung der Karte kann in unterschiedlichen Kategorien erfolgen. Die US-Behörden unterscheiden anhand verschiedener Kriterien. So kann beispielsweise ein Kriterium für die Erteilung einer Green Card das Faktum sein, dass die betreffende Person von nationaler Bedeutung für die USA ist wie hochrangige Forscher, Künstler oder Sportler. Für alle anderen gilt, dass die Beantragung nur dann möglich ist, wenn ein entsprechendes Arbeitsplatzangebot vorhanden ist. Dies betrifft jedoch nur qualifizierte Personen mit höherem Schulabschluss oder Facharbeiter mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung und andere Arbeitskräfte, die in den USA gesucht werden. Für Arbeitskräfte ohne spezielle Ausbildung oder Kenntnisse ist mit extrem langen Wartezeiten zu rechnen.